Die Kündigung des Mietvertrags aufgrund von Eigenbedarf
Die häufigste Begründung der Kündigung von Mietverhältnissen ist der Eigenbedarf des Vermieters. Dieser bedeutende Kündigungsgrund liegt gemäß § 573 Abs. 2 Satz 2 BGB vor, wenn der Vermieter die vermieteten Räume als Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts...