Umsatz- und Gewerbesteuer für Heilberufe
Angehörige der Heilberufe werden steuerrechtlich zu den sogenannten Freiberuflern gezählt. Ihre eigentliche heilberufliche Tätigkeit unterliegt weder der Umsatz- noch der Gewerbesteuer. Die Erbringung verschiedener Nebenleistungen kann dieses Bild jedoch erheblich ändern, wie die Bochumer...