31. 01. 2011

Wie Steuerberater Jürgen Dieter Körnig zu berichten weiß, bewegt eine Vielzahl von Gründen Unternehmer und Privatpersonen dazu, das Finanzamt um die Erteilung verbindlicher Auskünfte zu ersuchen. Dass dies kein kostenfreier Service des Staates sein muss, stellte das Finanzgericht Münster vor Kurzem fest.

Diese richterliche Feststellung beruht auf Klage einer Unternehmerin, die aus Anlass geplanter Unternehmensumstrukturierungen vom Finanzamt eine verbindliche Aussage über die steuerlichen Folgen ihres Vorhabens beantragte. Hierfür sollte sie Gebühren in Höhe von 5356 Euro entrichten, wogegen sie klagte. Das zuständige Gericht gelangte zu dem Schluss, es seien keine rechtstaatlichen Ursachen ersichtlich, aus denen hervorgehe, dass die Finanzverwaltung zur kostenlosen Steuerprüfung einer Unternehmensumgestaltung verpflichtet sei.

Aus der eigentlichen Aufgabenstellung der Finanzverwaltung, eine rechtskonforme Besteuerung und Steuerzahlung sicherzustellen, gehe keine Pflicht hervor, hierüber hinausgehende Steuerprüfungen vorzunehmen. Dementsprechend sei die Erteilung verbindlicher Auskünfte eine Dienstleistung, die für die Finanzverwaltung einen erhöhten Aufwand bedeutete. Angesichts der Tatsache, dass die Steuerprüfung vor einer Umstrukturierung dem Unternehmer Vorteile in seiner steuerlichen Planungssicherheit verschaffe, sei die Erhebung von Gebühren in diesem Fall rechtlich nicht zu beanstanden. Dies gelte auch vor dem Hintergrund des komplizierten deutschen Steuerrechts.

Für betroffene Steuerzahler bestimmen sich die Kosten verbindlicher Auskünfte durch die Finanzverwaltung aus dem Gegenstandswert. Er liegt zwischen 121 und circa 100.000 Euro. Statt des Gegenstandswertes kann sich die Finanzamtsgebühr auch nach dem Zeitaufwand des zuständigen Beamten richten. Hier wird ein Satz von 50 Euro je begonnener halber Stunde berechnet.

Unternehmer, die eine Umstrukturierung ihres Unternehmens ins Auge fassen, sollten sich vorher in jedem Fall von einem Steuerexperten beraten lassen. Die verbindliche Auskunftserteilung durch das Finanzamt sollte erst angestrebt werden, wenn eine steuerliche optimale Alternativstruktur des Unternehmens festgelegt wurde.

Als langjährig erfahrener Experte steht der Mannheimer Steuerberater Jürgen - Dieter Körnig seinen Mandanten bei ihren bedeutsamen steuerlichen Planungen gerne zur Seite.

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Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

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