Ende des ELENA-Verfahrens hat keine Auswirkungen auf ELStAM!
Mit Beschluss vom 18.07.2011 stellen die verantwortlichen Bundesministerien das ELENA-Verfahren schnellstmöglich ein. Dies wirkt sich allerdings nicht auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) aus. Die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille informiert über die Unterscheidung...