Vorschriften im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Als Lkw-Fahrer trägt man eine hohe Verantwortung. Sich selbst und anderen gegenüber. Zudem ist es nicht einfach, ein schweres Fahrzeug mit oftmals schwerer Beladung zu steuern. Damit man gut vorbereitet und sicher auf den Straßen unterwegs ist, wurde das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erlassen. Es regelt die berufliche Qualifizierung des Kraftfahrers in Deutschland. Das BKrFQG gilt seit dem 01.09.2008 für Kraftfahrer im Personenverkehr und seit dem 01.09.2009 für Kraftfahrer, die gewerblichen Güterverkehr, einschließlich Werkverkehr, betreiben. Hierüber informiert Peters Intensivfahrschule aus Wesel.
Voraussetzungen für den Erwerb der Grundqualifikation
Zweck des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr und die allgemeinen beruflichen Fähigkeiten der Fahrer durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse zu verbessern. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz gilt für alle Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Das Gesetz regelt in § 2 das jeweilige Mindestalter des Fahrers und die erforderlichen Qualifikationen. Für die Fahrer der genannten Fahrzeuge besteht seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zunächst eine Pflicht zur Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG. Die Grundqualifikation erwirbt ein Fahrer laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz durch eine Berufsausbildung, durch eine abgelegte Grundqualifikation oder durch eine sogenannte beschleunigte Grundqualifikation. In der Regel besteht nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz eine Fortbildungspflicht im Abstand von fünf Jahren. Diese Pflicht besteht allerdings nur, wenn der Fahrer auch tatsächlich eines der genannten Fahrzeuge im gewerblichen Verkehr führt. Allein der Besitz eines entsprechenden Führerscheins reicht nicht aus.
Für ausführliche Informationen zum Leistungsangebot steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.
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