Steuern in der Ausbildung

Mit dem Beginn einer Ausbildung fängt für den jungen Auszubildenden ein neuer Lebensabschnitt an. Viele Fragen stellen sich und nur wenige Antworten sind den Auszubildenden bekannt. Welche Steuerklasse erhält der Auszubildende und muss dieser bereits eine vollständige Steuererklärung abgeben? Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über die Steuern in der Ausbildung.     

Steuerklasse ausschlaggebend für Steuerhöhe

In der Regel erhalten junge Auszubildende die Steuerklasse 1. Diese bezieht sich auf ledige Arbeitnehmer ohne Kinder, was natürlich auf die meisten Auszubildenden jungen Alters zutrifft. Hat der Auszubildende jedoch schon ein Kind, fällt dieser unter die Steuerklasse 2, bereits Verheiratete werden nach der Steuerklasse 3 besteuert. Beim Antritt der Ausbildung erhält jeder Auszubildende eine sogenannte Lohnsteuerkarte beziehungsweise die elektronische Lohnsteuerjahresbescheinigung. Sie ist von besonderer Bedeutung, denn hier werden wichtige Angaben zum Lohn, bezahlter Steuer sowie Renten- und Sozialversicherungsbeträge festgehalten. Diese Informationen dienen wiederum der jährlichen Steuererklärung, die natürlich auch schon in der Ausbildung erstellt werden muss. Weitere Daten werden in einem Vordruck der Steuererklärung für „Nichtselbstständige“ eingetragen und anschließend beim Finanzamt beantragt. Ebenfalls wichtig: Werbungskosten wie beispielsweise Lernmaterialien und Ähnliches, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen können hier zusätzlich angegeben werden. Für Auszubildende ist es außerdem sinnvoll, eine sogenannte Arbeitersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen zu beantragen. Aufgrund des niedrigen Bruttoeinkommens während der Ausbildung müssen Auszubildende keine Lohnsteuer zahlen, sind dadurch aber auch nicht befähigt, im Rahmen der Antragsveranlagung des Arbeitnehmers zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen. Die Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen, die als staatliche Zulage gilt, können Auszubildende jedoch durchaus beantragen.

Für weitere Informationen und offene Fragen steht Steuerberater Günter Zielinski gerne in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.

Steuerberater

Standort

totop