Steuererklärung & Krankengeld – was muss ich beachten?

Bei vielen Arbeitnehmern passiert es schneller als man denkt: Die Inanspruchnahme einer Lohnersatzleistung in Form von Krankengeld. Doch was genau zu beachten ist und wie man diese Einnahme steuerrechtlich berücksichtigen muss, wissen viele nicht.

Ein kleiner Sturz zu Hause oder ein Autounfall sind schnell geschehen. Je nach Schwere des Unfalls können langwierige Verletzungen entstehen. Die mögliche Folge: ein längerer Ausfall im Beruf. Eine Lohnersatzzahlung ist das Krankengeld, das durch die Krankenkasse – egal ob privat oder gesetzlich – gezahlt wird. Dieses wird in der Regel nach sechs Wochen einer dauerhaften Krankmeldung an den Versicherten gezahlt. Die maximale Höhe des Krankengeldes liegt bei 70% des letzten Brutto- und 90% des letzten Nettoeinkommens. Doch was muss bei einer Lohnersatzzahlung steuerlich berücksichtigt werden? „Das Krankengeld zählt als Lohnersatzleistung und ist zunächst steuerfrei. Dennoch ist es steuerrechtlich zu berücksichtigen,“ weiß Dr. Klaus-Dieter Czerner aus Heilbronn, der bereits seit 1990 als selbstständiger Steuerberater tätig ist.

Wann können Steuern fällig werden?

Das Krankengeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Der Fiskus bewertet den Erhalt des steuerfreien Krankengeldes auf das zuvor im Jahr und danach gezahlte Gehalt allerdings anders. Der Steuersatz erhöht sich somit auf das normale Bruttogehalt und kann zu einer Steuernachzahlung führen. Wer mehr als 410 Euro Krankengeld erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Dort sind Angaben zu den Einkommen-Ersatzleistungen zu machen, die sich dann auf die Höhe des neuen Steuersatzes auswirken. Ein kompetenter und vertrauensvoller Steuerberater hilft bei der Erstellung einer Steuererklärung und berät Sie rund um das Thema Krankengeld, sodass Sie – zumindest was Ihre Steuern betrifft – auf der sicheren Seite sind.

 

 

 

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