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7. 06. 2011Für die Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die deutsche Finanzverwaltung dürfen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes Gebühren erhoben werden. Wie die Münchener Steuerberaterin Maria Ulrich berichtet, befand Deutschlands höchstes Finanzgericht diese Gebührenpflicht für verfassungskonform.
Die vom Bundesfinanzhof zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten befassten sich mit zwei Klagen um die Gebührenerhebung für Auskünfte zur Umstrukturierung von Unternehmen (BFH I R 61/10, BFHI B 136/10). Bei einem Gegenstandswert von circa 30 Millionen Euro waren hier für die Auskunftserteilung Gebühren in Höhe von 91.456 Euro zu entrichten. Bereits das Oberlandesgericht Münster war zu Beginn dieses Jahres zu dem Schluss gelangt, dass die Finanzverwaltung aus rechtlicher Sicht keine Verpflichtung trifft, steuerrechtliche Prüfungen zu Unternehmensumgestaltungen kostenfrei vorzunehmen.
Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Auffassung nun und betonte, dass sie sowohl für die Gebührenberechnung nach dem Zeit- als auch nach dem Wertgebührenverfahren gilt, und zwar auch dann, wenn dem Auskunft begehrenden Unternehmen hierdurch im Einzelfall sehr hohe Kosten entstehen.
Von Kritikern der im Jahr 2006 eingeführten Erhebung von Auskunftsgebühren auf verbindliche Steuerauskünfte war angeführt worden, dass die Finanzverwaltung angesichts des extrem komplizierten deutschen Steuerechtes zu kostenlosen Auskünften angehalten sei. Der Bundesfinanzhof widersprach dieser Auffassung in seiner aktuellen Entscheidung und stellte fest, dass Auskünfte begehrende Steuerpflichtige durch die Leistung der Finanzverwaltung erhebliche Vorteile in ihren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten erhielten. Die Finanzverwaltung treffe keine Verpflichtung, den für die vorteilhafte Auskunftserteilung notwendigen Aufwand gegenleistungsfrei zu erbringen. Hieran soll nach Auffassung des Gerichtes auch die Gestaltung des deutschen Steuerrechtes nichts ändern.
Angesichts der teils sehr hohen Kosten einer Auskunftserteilung durch das Finanzamt sollten Unternehmer vor einem entsprechenden Antrag unbedingt einen Steuerspezialisten konsultieren und die infrage kommenden steuerlichen Gestaltungsalternativen reduzieren. Dies senkt den Auskunftsbedarf und somit auch den Arbeitsaufwand der Finanzverwaltung und vermeidet unnötige Auskunftskosten.
Die Münchener Steuerberaterin Maria Ulrich steht ihren Mandanten seit vielen Jahren beratend zur Seite, wenn es um Fragen der steuerlichen Strukturierung ihrer Unternehmen geht. Für weiterführende Auskünfte zu ihrem Beratungsangebot steht sich jederzeit gerne bereit.
Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
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Fax: 089/41134829
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