Neues Jahr, neue Steuerreglungen

Das neue Jahr wurde frisch eingeleutet. Mit der Jahreswende kamen auch einige Änderungen in den Steuergesetzen auf uns zu. Was hat sich geändert?

Viele können nun erleichtert ausatmen. Denn: Die Steuererklärung ist einfacher und mit weniger Papierkram verbunden. Seit 2018 gilt statt Belegvorlegepflicht die Belegvorhaltepflicht. Viele Ausgaben müssen nicht mehr durch Belege erklärt werden. Zumindest muss man diese dem Finanzamt nicht mehr vorlegen. Stattdessen ist man in der Pflicht, diese zu verwahren und nur noch auf Nachfrage vorzulegen. Wichtige Nachweise gehören also nach wie vor sicher verwahrt und gut aufgehoben.

Mehr Zeit

Ein weiterer klarer Vorteil ist die Verlängerung der Abgabefrist. Ganze zwei Monate hat man nun mehr Zeit. Ab sofort darf man sich für die Steuererklärung bis zum 31. Juni Zeit nehmen. Eine Entlastung für viele Bürger und Unternehmen. Wie auch bisher haben die Mandanten von Steuerberatern noch länger Zeit. Lassen Sie Ihre Unterlagen von einem Steuerberater einreichen, haben Sie sogar bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Strafen bei zu später Abgabe

Leider haben sich auch einige kleine negative Aspekte geändert. Es gibt neue Regelungen für den Verspätungszuschlag. Pro Monate können 0,25 Prozent der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge gemindert werden, mindestens jedoch 25 Euro. Mit einem Steuerberater an Ihrer Seite kann dies nicht passieren. Im Raum Düsseldorf und Neuss steht Ihnen dafür der Steuerberater Thorsten Clemens zur Seite. Dieser berät Sie gerne zu den weiteren Änderungen der Steuergesetze zum Jahreswechsel.

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