Pendlerrechner ist Pflicht

Von A nach B zu pendeln ist für die meisten Berufstätigen eine Normalität. Jeden Tag legen sie mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zig Kilometer zurück, um zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen. Nun gibt es Neuigkeiten für die Pendler. Der Pendlerrechner muss künftig genutzt werden, um berechnen zu können, ob einem die Pendlerpauschale inklusive Pendlereuro zusteht. Dabei wird auch berechnet, ob es zumutbar ist, ein Massenverkehrsmittel zu benutzen. Über den Rechner und was er bedeutet, informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Rechnen lassen

Der Pendlerrechner ist eingeführt und muss nun von jedem Arbeitnehmer, der die Pendlerpauschale und den Pendlereuro für 2014 berücksichtigt haben möchte, genutzt werden. Hierzu muss er seinem Arbeitgeber bis zum 30.06.2014 einen Ausdruck des Pendlerrechners vorlegen. Dem Formular (L34), mit dem die Pendlerpauschale beantragt wird, muss ein Ausdruck der Berechnung des Pendlerrechners beigelegt werden. Das Ergebnis des Rechners ist maßgeblich. Sollte der Steuerpflichtige beweisen, dass die Berechnung falsch ist und nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, kann er dagegen angehen. Mithilfe des Pendlerrechners wird eine einfache und transparente Ermittlung des Anspruches auf Pendlerpauschale und Pendlereuro gewährleistet. Der Pendlerrechner ermittelt die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und stellt den betragsmäßigen Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro dar. Der Rechner ist auf der Homepage des BMF (Bundesministerium für Finanzen) unter: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ einzusehen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

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