11. 07. 2013

Viele Menschen haben es schon erlebt: Der wöchentliche Einkauf ist erledigt, die schweren Einkaufstüten sind vor die Haustüre getragen, der Schlüssel wird ins Schloss gesteckt und bricht plötzlich ab. Ob Wohnungs-, Haus- oder Kellertür. Ist der Schlüssel abgebrochen, verbogen oder klemmt, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Unüberlegte Selbstmaßnahmen zerstören mitunter das komplette Schloss, deshalb sollte die Öffnung einem Profi überlassen werden. Außerdem stellt sich die Frage, wer die Kosten trägt. Die Haustechnischen Dienstleistungen Hyrenbach aus Stuttgart erklären, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Wer kommt für die Kosten auf?

Wenn der Schlüsseldienst gerufen worden ist, kann das zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Wer haftet für die anfallenden Kosten? In der Regel ist der Vermieter dafür zuständig, dass die Wohnungstür in einem einwandfreien Zustand ist. Bricht der Schlüssel aufgrund einer Materialschwäche verursacht durch Rost oder Verschleiß ab, ist der ordnungsgemäße Zustand nicht mehr gewährleistet und der Vermieter muss die Kosten tragen. Diese entstehen für die Neuinstallation der Schließanlage, für die Öffnung der Tür sowie für die Neuanfertigung des abgebrochenen Schlüssels. Wird nachgewiesen, dass der Mieter mutwillig oder mit besonders viel Gewalt den Schlüssel verwendet und zerstört hat, haftet der Mieter selbst. Kann im nachhinein nicht geklärt werden, wer für den Schlüsselabbruch verantwortlich ist, haftet in jedem Fall der Vermieter. Geregelt sind die Haftungen im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Paragraf 538.

Für ausführliche Informationen zum Thema und den Dienstleistungen stehen die Haustechnischen Dienstleistungen Hyrenbach aus Stuttgart jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Haustechnische Dienstleistungen

Ansprechpartner: Gregor Hyrenbach

Rotebühlstraße 44

D-70178 Stuttgart

Tel.: 0711-612976

Fax.: 0711-6152930

E-Mail: info@allzweckmann-stuttgart.de

Homepage: www.allzweckmann-stuttgart.de

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