31. 08. 2012

Der Straßenverkehr nimmt immer mehr zu und die Gefahr eines Verkehrsunfalls steigt. Trotz einer stetigen Verbesserung der Karosseriebauweisen und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen in den Fahrzeugen kommt es häufig zu Unfällen mit Sachschäden. Oft sind die Betroffenen verunsichert und wissen nicht, wie sie sich richtig zu verhalten haben. Über die Schadenregulierung informiert die Autolackiererei Bischoff aus Düsseldorf.

Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder KFZ-Gutachten

Unabhängig davon, wie gering der Schaden nach einem Verkehrsunfall auch ist, es gilt, immer die Polizei zu verständigen. Der Schaden sollte außerdem immer der eigenen Versicherung gemeldet werden – auch wenn man keine Schuld trägt. Wenn es sich um einen Schaden mit geringer Höhe handelt, reicht es aus, einen Kostenvoranschlag zu veranlassen. Bei größeren Schäden sollte ein KFZ-Sachverständiger, dieser kann beliebig gewählt werden, mit einem Gutachten beauftragt werden. Die Kosten für den entstandenen Schaden muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Sollten man die Absicht haben, das Fahrzeug nach dem Unfall zu verkaufen, ermittelt der KFZ-Sachverständige auch den Wertminderungsanspruch. Der Geschädigte kann zudem eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Er erhält für die Reparaturzeit einen Ersatzwagen, um weiterhin mobil zu bleiben. Vereinfachen kann man die Angelegenheit, indem eine Werkstatt mit der Versicherungsabwicklung beauftragt wird. Die kümmert sich um sämtliche Formalitäten und den Schriftverkehr mit der Versicherung.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Autolackiererei Bischoff aus Düsseldorf jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Autolackiererei Bischoff GmbH

Ansprechpartnerin: Cornelia Monteiro

Büttgenbachstr. 15

40549 Düsseldorf

Tel.: 02 11 / 50 20 70

Fax: 02 11 / 50 20 29

E-Mail: autolackierereibischoff@t-online.de

Homepage: www.autolackiererei-bischoff.de

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