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1. 08. 2012Im Arbeitsleben sind Abmahnungen ein schwerer Schuss vor den Bug. Die meisten Arbeitnehmer wissen nicht so recht, wie sie damit umgehen sollen. Oftmals werden die Vorwürfe als unbegründet empfunden. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen informieren, wie man mit Abmahnungen umgehen kann.
Wofür kann ich eine Abmahnung erhalten?
Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn es um ein Fehlverhalten geht, das in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegt. Eine Wiederholung des Verhaltens führt zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Wie oft abgemahnt werden muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine einmalige Abmahnung ermöglicht bereits eine spätere Kündigung. Die Vorwürfe müssen in der Abmahnung konkret formuliert sein. Stimmt der Vorwurf beweisbar nicht, ist die Abmahnung ungültig.
Was kann ich tun, wenn ich unberechtigt eine Abmahnung erhalte?
Erhält ein Arbeitnehmer eine, in seinen Augen unberechtigte, Abmahnung, sollte er eine Gegendarstellung verfassen und verlangen diese in der Personalakte zu hinterlegen. Der Arbeitgeber hat kein Recht die Gegendarstellung abzulehnen, sie muss mit der Abmahnung in der Personalakte abgelegt werden. Somit kann ein negatives Bild korrigiert werden. Falls ein Betriebsrat besteht, kann dieser um Vermittlung gebeten werden. Dieser kann beim Arbeitgeber darauf hinwirken, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht auf die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verklagen, sollte der letzte Schritt sein. Mit einer Klage ist das Vertrauensverhältnis fast immer grundlegend zerstört.
Für ausführliche Informationen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Ansprechpartner:
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae@dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de
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