27. 03. 2012

Mehr und mehr wird von einem Arzt neben beruflichen Qualifikationen auch unternehmerisches Denken und Handeln gefordert. Nur mit einer permanenten Beobachtung und Kontrolle der Praxis-Entwicklung aufgrund der aktuellen Ergebnisse der Finanzbuchhaltung und einer Einbeziehung der sich ständig ändernden Gesetze und Vorschriften ist eine vorausschauende individuelle Steuerberatung möglich. Unter Einbeziehung eines breiten Spektrums betriebswirtschaftlicher Leistungen können strategische und steueroptimierte Gestaltungen den Erfolg der Praxis sichern. Auch nach der ersten Gründungsphase sollte der Arzt die Fachkenntnisse eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, denn nur eine dauerhafte steuerliche Betreuung sorgt für eine erfolgreiche Praxis. In welchen klassischen Bereichen ein Steuerberater professionelle Unterstützung leistet und damit eine erfolgreiche Praxisexistenz sichert, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.

Umfassende Leistungen zur Bewältigung unternehmerischer Herausforderungen

Ein Praxiskauf muss wohl überlegt sein und erfordert eine steuerliche und rechtliche Beratung. Ein Steuerberater kümmert sich unter anderem um die Berechnung von Finanzierungsmodellen, um die Unterstützung bei den Kaufverhandlungen, er erstellt einen Business Plan, unterstützt bei Verhandlungen mit Banken und hilft bei der Erstellung und Gestaltung des Vertrages. Wenn die Gründung der Praxis erfolgreich war, dann folgt die weitere Beratung und Durchführung von Steuertätigkeiten. Hierzu gehört eine laufende steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Genauso erfolgt eine Erstellung von Jahresabschlüssen unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden ebenfalls von Steuerexperten durchgeführt. Und sollte irgendwann der Verkauf einer Praxis in Erwägung gezogen werden, dann ist es ebenfalls empfehlenswert, sich auf einen Steuerberater zu verlassen.

Für ausführliche Informationen zu allen Leistungen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberaterin Ute Marseille

Josef-Baumann-Str. 21

44805 Bochum

Telefon: 0234 - 96431 31

Telefax: 0234 - 96431 91

Email: info@steuerkanzlei-marseille.de

Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de

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