Irrtümer beim Kanzleiverkauf
Nach jahrzehntelanger Tätigkeit in der eigens gegründeten Steuerkanzlei fällt der Abschied vom Berufsleben und somit der Verkauf des Lebenswerkes nicht leicht. Viele Steuerberater betrachten die eigene Steuerkanzlei als Altersvorsorge und überschätzen oftmals den eigentlichen Wert der Kanzlei. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über häufige Irrtümer im Hinblick auf den tatsächlichen Kanzleiwert.
Lebenswerk spielt keine Rolle beim Verkaufswert
In den meisten Fällen liegt der ideelle Wert der Kanzlei deutlicher höher als der tatsächliche, also realistisch angesetzte Verkaufswert. Für die Kanzleiinhaber ist es nicht selten das eigene Lebenswerk, was verkauft werden und einen möglichst hohen Preis erzielen soll. Der Verkaufswert wird jedoch häufig an nicht relevanten Fakten bemessen, was wiederum beim Verkäufer mitunter zu großen Enttäuschungen und auch Kränkungen führt. Der Verkaufspreis setzt sich aus dem ideellen Wert sowie dem Substanzwert zusammen, wobei der ideelle Wertansatz deutlich geringer ausfällt. Die Tatsache, dass hier ein Lebenswerk zum Verkauf steht, spielt in Bezug auf die Wertermittlung leider ebenso wenig eine Rolle wie der bereits eingeführte Kanzleiname. Viele Kanzleien verfügen über einen überalterten Mandantenstamm oder sind in einer strukturschwachen Region ansässig, was sich ebenfalls negativ auf den Kanzleiwert auswirkt. Ein wichtiger Punkt sollte zudem vom Kanzleiverkäufer bedacht werden: Der Verkauf sollte nicht unter Zeitdruck geschehen, da ansonsten die Chancen nochmals sinken, den tatsächlichen Verkaufspreis zu erzielen. Aus diesem Grunde wird geraten, den Verkauf einer Steuerkanzlei aus langfristiger Sicht zu planen, um individuelle Verkaufsstrategien zur Optimierung des Kanzleiwertes frühzeitig zu entwickeln und dementsprechend umsetzen zu können.
Für weitere Informationen und offene Fragen steht Steuerberater Günter Zielinski gerne in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.
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