11. 04. 2013

Nach dem Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen ist die Dichtheit der im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen spätestens bis zum 31.12.2015 durch einen Sachkundigen nachzuweisen. Viele wissen zwar, dass die Pflicht hierzu besteht, aber nur wenige kennen den Ablauf einer Dichtheitsprüfung. Was passiert überhaupt und wie wird überprüft? Der Rohrreinigung 24h Notdienst aus Oberhausen klärt auf.

Von der Reinigung bis zum Ergebnis

Nach der neuen Gesetzgebung in Deutschland sind alle Grundstücksbesitzer dazu verpflichtet, bis zum 31.12 2015 ihre Anschlüsse mit einer Dichtheitsprüfung auf undichte Stellen zu überprüfen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass über den Hausanschluss umweltschädliche Stoffe ins Grundwasser oder in den Boden der Umgebung gelangen. Abwasserleitungen bestehen die Dichtheitsprüfung dann, wenn diese ergibt, dass keine sichtbaren Schäden festgestellt wurden und kein Grundwasser eindringt. Bevor eine Dichtheitsprüfung beginnt, ist eine Reinigung der zu prüfenden Grund- und Anschlussleitungen, in den meisten Fällen durch Hochdruckspülung, erforderlich. Danach erfolgt eine optische Prüfung mithilfe einer ferngesteuerten, abbiegefähigen Schiebekamera. Dabei werden Videoaufnahmen, die auf einer CD oder DVD digital aufgezeichnet werden, gemacht. Wenn bei den Aufzeichnungen und bei der Prüfung selbst keine Schäden erkennbar sind, wird alles dokumentiert und der Nachweis der Dichtheit ist erbracht. Bei erkennbaren Undichtigkeiten oder Schäden ist eine Sanierung angezeigt. Hierfür räumt die Kommune einen Zeitrahmen ein, in der die Behebung erfolgen muss. Ein entsprechendes Unternehmen kann die Sanierung zuverlässig und professionell durchführen und im nächsten Schritt für ein positives Ergebnis bei der Überprüfung sorgen.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht der Rohrreinigung 24h Notdienst aus Oberhausen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Rohrreinigung 24h Notdienst

Ansprechpartner: Sebastian Neumann

Emmericherstr. 53

46147 Oberhausen

Telefon: 0208 681752

Fax: 0208 681752

E-Mail: holpetneu@web.de

Homepage: www.rohrreinigung-neumann.de

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