Ablauf der Ruhezeit – Räumung der Grabstätte
Der Tod gehört zu unserem Leben. Auf einem Friedhof finden wir unsere letzte Ruhe. Die Angehörigen pflegen und schmücken das Grab und sorgen sich nach dem Ableben um die Ruhestätte. Nach Ablauf der Ruhezeit ist es notwendig, das Grab zu räumen. Das Team des Bestattungshauses Wilke Worbis kümmert sich neben der Trauerfeier und Formalitäten um den Grabaushub. Mit speziellen Geräten, Friedhoffahrzeugen und -baggern heben sie das Grab nach der Ruhezeit aus. Danach gilt der Grabplatz wieder als frei und dient als persönliche Ruhestätte eines anderen Verstorbenen. Viele Angehörige finden die Vorstellung des Grabaushubes unangenehm. Dieser ist jedoch notwendig, um jedem Verstorbenen die ihm zustehende Ruhezeit gewährleisten zu können.
Ruhezeiten der Grabstellen
Für Erdgräber gilt eine generelle Ruhezeit von 20 bis 30 Jahren. In dieser Zeit dient das Grab den Angehörigen als Erinnerungsstätte und Ort zum Trauern. Bei einer Urnenbestattung liegt die Ruhezeit bei 10 bis 25 Jahren. Bei verstorbenen Kindern und Säuglingen ist eine Zeit von 10 bis 20 Jahren üblich. Nach Ablauf dieser vorgegebenen Ruhezeit ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen. Wenn keine Verlängerung stattfindet, heben die Fachleute das Grab aus und die Friedhofsverwaltung vergibt es neu.
Diskreter Grabaushub
Ein Sarg liegt im Grab zwischen 180 und 220 Zentimetern tief in der Erde. Dabei kommt es auf die Beschaffenheit des Bodens an – nicht jedes Grab des Friedhofes ist gleich tief gegraben. Beim Grabaushub sind die so genannten Totengräber besonders vorsichtig, um keine Überreste mit auszugraben. Aus Rücksicht auf die Angehörigen baggern sie die ausgegrabene Erde in Boxen und decken diese anschließend mit etwas frischer Erde oder Kunstrasen ab. Das Team des Bestattungshauses Wilke Worbis übernimmt den Grabaushub auf dem Friedhof – diskret und rücksichtsvoll.
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