27. 09. 2011

Die professionelle Betreuung von Pflegebedürftigen soll die Würde und Lebensqualität von Menschen, die auf Hilfestellungen angewiesen sind, stärken. Der dafür notwendige Einsatz qualifizierten Pflegepersonals und moderner Hilfsmittel verursacht zwangsläufig Kosten, die nicht jeder Pflegebedürftige oder Angehörige tragen kann. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1995 die Pflegeversicherung in das staatliche Sozialversicherungssystem integriert. Über Grundsätzliches zur Pflegeversicherung informiert die Euskirchener Tagespflege Wohlfühlen Plus.

Die Leistungen der Pflegeversicherungen richten sich an pflegebedürftige Menschen. Das Gesetz versteht hierunter Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Ursachen nicht in der Lage sind, die Verrichtungen ihres alltäglichen Lebens in Eigenregie auszuführen. Leistungen der Pflegekasse kommen infrage, wenn die Pflegebedürftigkeit für wenigstens sechs Monate anhält.

Welche Leistungen die Pflegeversicherung bezahlt, richtet sich nach der im Einzelfall vorliegenden Pflegestufe. Sie wird in drei Stufen eingeteilt:

Pflegestufe I

Ihr werden Menschen zugeordnet, die für mindestens zwei alltägliche Verrichtungen pro Tag Unterstützung brauchen und weitere Hilfen für die Haushaltsführung. Zeitlich beträgt die Dauer der Hilfsbedürftigkeit wenigstens 1,5 Stunden pro Tag.

Pflegestufe II

Pflegebedürftige in dieser Kategorie brauchen im Unterschied zur Pflegestufe I wenigstens für drei unterschiedliche Alltagsverrichtungen am Tag Unterstützung bei einer Dauer von mindestens drei Stunden.

Pflegestufe III

Im Gegensatz zu den vorigen Pflegestufen brauchen Personen, die der Pflegestufe III zugeordnet werden rund um die Uhr, auch des Nachts, Unterstützung. Die Pflegebedürftigkeit umfasst wenigstens fünf Stunden pro Tag.

Die Einordnung eines Pflegebedürftigen in die Pflegestufen erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse. Er kann durch den Betroffenen selbst, aber auch von Bevollmächtigten gestellt werden. Die Einstufung wird in der Regel im Rahmen eines Hausbesuches durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen. Der Gesetzgeber hat die Pflegekasse verpflichtet, Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von maximal fünf Wochen zu bearbeiten.

Rechte und Interessen im Zusammenhang mit Pflegeleistungen durchzusetzen, kann sich als recht kompliziert herausstellen. Die Pflegeexperten der Euskirchener Tagespflege Wohlfühlen Plus bieten hierbei gerne ihre Unterstützung an.

Pressekontakt

Wohlfühlen Plus

Karola Robbel

Kirchwall 16a

53879 Euskirchen

Tel.: 0 22 51 – 8 10 69 30

Fax: 0 22 51 – 8 10 69 31

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