Vom Fluggastrecht Gebrauch machen und Entschädigung erhalten
Der Flieger in den Urlaub startet etliche Stunden zu spät und Sie vergeuden wertvolle Zeit am Flughafen. Ziehen Sie juristische Hilfe hinzu und machen Sie von Ihrem Fluggastrecht Gebrauch.
Egal ob es um den Flug in den Urlaub oder eine Geschäftsreise geht, Flugverspätungen oder -annullierungen sind immer ärgerlich und kosten viel Wartezeit. Häufig entstehen durch entgangene Geschäftsabschlüsse finanzielle Verluste. Oftmals haben Fluggäste bei Annullierungen und Verspätungen Anspruch auf Entschädigung. Durch die vielen gesetzlichen Gegebenheiten stehen die meisten Passagiere diesem Prozess jedoch ratlos gegenüber. Lassen Sie sich von einem Experten für Flugrecht unter die Arme greifen. Er weiß, worauf es ankommt und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Welche Entschädigungen Ihnen zustehen
Das Reiserecht ist komplex. Nicht jeder annullierte oder verspätete Flug führt zu Schadensersatz. Im Fall der Fälle ist zunächst die Ursache zu klären. Unwetter, eine vereiste Landebahn oder ein Vulkanausbruch gelten in der Regel als unabwendbares Ereignis und führen in den meisten Fällen nicht zu Entschädigungen. Gab es hingegen eine Verspätung oder Annullierung aufgrund einer technischen Störung, einer Erkrankung des Bordpersonals oder einfach eines chaotischen Flugplans u.a. ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Airline Schadensersatz leisten muss. Ab drei Stunden Verspätung stehen dem Fluggast – je nach geplanter Flugstrecke – zwischen 250 und 600 Euro zu. Der Passagier muss sich allerdings 45 Minuten vor Flugbeginn beim Check-in gemeldet haben. Oft ist die rechtliche Situation nicht eindeutig und selten sind Fluggäste mit den Verordnungen des Flugrechts vertraut. Die Einforderung von Entschädigungen ist dementsprechend mit viel Aufwand verbunden und bedarf meist fachkundiger Beratung. Unterstützung finden Betroffene bei Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen. Der erfahrene Rechtsanwalt weiß, worauf betroffene Passagiere achten müssen und setzt sich mit allen rechtlichen Mitteln für seine Mandanten ein. Seit über 20 Jahren arbeitet er fachgebietsübergreifend und berät seine Klienten zuverlässig. In und um Frankfurt ist er der richtige Ansprechpartner in Sachen Fluggastrecht. Dieses Gebiet wird seit Erlass der Fluggastverordnung betreut.
Selbstverständlich werden die Schadensersatzforderungen auch vollständig an die Mandanten ausgezahlt. Provisionen von bis zu 40 % der Forderung wie bei den Fluggastrechtsportalen fallen bei anwaltlicher Betreuung nicht an.
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