20. 01. 2014

Die Erstellung der Einkommenssteuererklärung ist für viele mit großem Aufwand verbunden. Verzichten möchte jedoch niemand auf die mögliche Steuerrückzahlung. Für eine Erleichterung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärungen für die Steuerpflichtigen sorgt die Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung. Mithilfe von der Finanzverwaltung gespeicherten Daten, die eingesehen und abgerufen werden können, soll das Ausfüllen erleichtert werden. Über die vorausgefüllten Formulare, die Erleichterung versprechen sollen, informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Erleichterung für Steuerpflichtige

In der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) werden insbesondere solche Daten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Mit den Vorarbeiten wird ab 2014 begonnen. Das elektronische Steuererklärungsformular ist bereits vorausgefüllt und wird über das Elster Online-Portal bereitgestellt. In dem Formular sind bereits alle bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten des Steuerpflichtigen hinterlegt. Das bedeutet, dass nur der Finanzverwaltung bekannte Daten zur Verfügung stehen. Das sind u. a. die von den Arbeitgebern bescheinigten Lohnsteuerdaten und Angaben über den Bezug von Rentenleistungen. Außerdem ist die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu den Vorsorgeaufwendungen sowie die persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Konfessionszugehörigkeit hinterlegt. Wichtige Angaben beispielsweise über Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen müssen eigenständig eingetragen werden. Wer bereits ein Elster-Konto hat, kann die vorausgefüllte Steuererklärung unter dem Menüpunkt „Konto verwalten“ finden. Für die anderen gilt: Registrieren, PIN anfordern und einloggen. Wichtig ist es, die vorausgefüllten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Finanzverwaltung arbeitet ebenso an einem Konzept, um den Steuerpflichtigen bzw. ihren Steuerberatern die Zusendung notwendiger Belege auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de

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