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4. 02. 2011Sie wissen, dass Banken aufgrund der Vorschriften von Basel II bei Kreditvergabe Eigenkapital hinterlegen müssen und im Vorfeld beim Antragsteller ein Rating durchführen. Je besser das Urteil ausfällt, umso weniger Eigenkapital muss die Bank sicherstellen; ein schlechtes Rating führt zu schlechteren Konditionen bis hin zur Absage.
Wie analysiert Ihr Bankberater Ihre Unterlagen? Und wie können Sie gegensteuern, wenn das Urteil nicht zu Ihren Gunsten ausfällt?
Bauen Sie eine gute Beziehung zur Bank auf!
Überraschen Sie Ihren Bankberater positiv, indem Sie ihm Unterlagen, die er sonst regelmäßig von Ihnen anfordert, selbst freiwillig und zeitnah schicken.
Vereinbaren Sie von sich aus ein persönliches Jahresgespräch, zu dem Sie Ihre gerade erstellten Jahresabschlussunterlagen mitnehmen.
Professionelles Forderungsmanagement
- Sorgen Sie konsequent dafür, dass Sie Ihren Kunden zeitnah Ihre Lieferungen und Leistungen in Rechnung stellen.
- Prüfen Sie, ob Sie die Zahlungsziele Ihrer Kunden nicht verkürzen können.
- Halten Sie Ihre Buchführung stets aktuell, insbesondere das Verbuchen der Zahlungseingänge.
- Erklären Sie Ihrem Bankberater, dass Sie die Bonität Ihrer Geschäftspartner regelmäßig überwachen. Speziell bei Neukunden empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss Auskünfte über deren Bonität und Zahlungsverhalten einzuholen.
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre offenen Posten und installieren Sie ein wirksames Mahnwesen mit verkürzten Mahnstufen.
- Spätestens wenn die 3.Mahnstufe erreicht wird, beauftragen Sie ein Inkassobüro mit der Eintreibung Ihrer Forderung.
- Ziehen Sie in Erwägung, ob Sie nicht von Anfang an Ihre Forderungen an ein Factoring-Unternehmen abtreten können.
Abbau von Vorräten
Reduzieren Sie so schnell wie möglich Ihre Bestände - durch Verbrauch oder Verkauf.
Wenn Sie eine EDV-gestützte Lagerhaltung haben, prüfen Sie, ob bei der automatischen Bestellmengenplanung auch saisonbedingte Schwankungen berücksichtigt werden.
Lieferantenskonti ausnutzen
Doch Achtung! Es kann passieren, dass sich Ihre Liquidität kurzfristig verschlechtert, vor allem wenn Sie Ihr Forderungsmanagement noch nicht im Griff haben. Bevor Sie also die Umstellung von langfristigen auf kurzfristige Zahlungsziele in Angriff nehmen, sollten Sie Ihren Bankberater über Ihr Vorhaben informieren (siehe Tipp 1) und mit ihm über eine Ausweitung der Kontokorrentlinie verhandeln.
Auf jeden Fall sollten Sie mit einer Liquiditätsplanung (siehe nächster Punkt) auf Nummer sicher gehen.
Liquiditätsplan
Anfangsbestand Bankguthaben, Kasse, Schecks
+ zu erwartende Einzahlungen
- fällige Zahlungsverpflichtungen
- nicht fällige, aber beabsichtigte Auszahlungen (um Lieferantenskonti zu nutzen)
- Eiserne Reserve Kassenendbestand
= Endbestand an Zahlungskraft am Wochenende
Fortgeschrittene übernehmen die Ist-Bestände in eine rollierende Finanzplanung (Monat, Quartal, Jahr). Berücksichtigen Sie nicht nur die fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Lieferanten, sondern auch die Auszahlungen von Löhnen, Gehältern und Sozialabgaben, Steuerzahlungen, Kredittilgungen und Quartals- oder Jahreszahlungen (z.B. Beiträge, Versicherungen).
Umschuldung: kurzfristige Kredite in langfristige Kredite umwandeln
Die Umwandlung von kurz- in langfristige Kredite verbessert Ihre Bilanzkennzahlen zur Liquidität und Anlagendeckung ("goldene Bilanzregel": Anlagevermögen sollte durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein). Das wiederum wirkt sich positiv auf Ihr Bankenrating aus.
Risikomanagement: betriebliche Risiken erkennen und absichern
- Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Identifizieren Sie aber auch andere Risiken:
- Personalrisiken: z.B. Abwerbung Ihrer Leistungsträger, Fachkräftemangel, Überalterung
- Marktrisiken: Sind Sie z.B. von einem großen Hauptkunden abhängig?
- Risiken auf der Beschaffungsseite: Erhöhung Rohstoffpreise, Energiekosten
- Änderung der gesetzlichen oder behördlichen Rahmenbedingungen
Dokumentieren Sie die Möglichkeiten, mit denen Sie bei Risikoeintritt gegensteuern können.
Notfallplan
Vollmachten: Als Allererstes sollten Sie mindestens einer Vertrauensperson Bankvollmacht erteilen, damit im Notfall der Zahlungsverkehr nicht zum Erliegen kommt. Benennen Sie eine Vertrauensperson gegenüber Ihrer Bank, die im Notfall Zugang zum Bankschließfach erhält.
Wem können Sie außerdem Handlungsvollmacht erteilen, um Verträge mit Kunden und Lieferanten abzuschließen? Eine Handlungsvollmacht muss nicht im Handelsregister eingetragen werden; Sie können sie jederzeit erteilen und auch wieder entziehen.
Passwörter: Listen Sie Passwörter, Zugriffsrechte oder andere Codes auf und hinterlegen Sie diese in einem entsprechend gekennzeichneten Umschlag in Ihrem Bankschließfach oder bei einem Notar.
Kommen in Ihren Geschäftsbeziehungen häufig mündliche Vereinbarungen vor? Dokumentieren Sie diese für Dritte nachvollziehbar, damit die Geschäfte in Krisenzeiten möglichst reibungslos weiterlaufen können.
Alle Verträge, Adressen wichtiger Ansprechpartner, anstehende Termine und Fristen sollten stets aktuell, vollständig, geordnet und jederzeit auffindbar aufbewahrt werden.
Unternehmensnachfolge regeln
Stellen Sie einen Handlungsplan auf, wie Ihr Unternehmen ohne Sie weiter laufen kann. Basis ist der schon angesprochene Notfallplan, mit dem Sie punkten und Ihr Rating verbessern können. Entwerfen Sie einen Zeit- und Maßnahmenplan, wann Sie sich im günstigsten Fall aus dem Unternehmen zurückziehen möchten, wem Sie das Unternehmen übergeben wollen (Nachfolger aus der Familie, Management-Buy-Out, Unternehmensverkauf) und definieren Sie Meilensteine, was Sie bis wann erledigen.
Pressekontakt
KMU-Beratung Unterberg
Ansprechpartnerin: Ursula Unterberg-Wegener
Klosterhardter Str. 25
46119 Oberhausen
Tel. +49 (0) 208 - 6 25 61 45
Mobil +49 (0) 208 - 6 25 58 59
E-Mail: ursula.unterberg-wegener@t-online.de
Homepage: www.kmu-unterberg.de
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