27. 03. 2012

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, wenn Sie sich selbstständig machen. Die Wahl der am besten geeigneten Rechtsform ist mitentscheidend für den Erfolg eines Unternehmens und muss deshalb gut überlegt sein. Jede Variante bringt Vor- und Nachteile mit sich, die gegeneinander abgewogen werden müssen, um eine optimale Lösung zu finden. Über die Rechtsformwahl entscheidet der Unternehmer, in welcher Form das Unternehmen am Rechtsverkehr teilnimmt. Bei der Wahl der Rechtsform spielen viele Entscheidungskriterien eine Rolle. Steuerliche Überlegungen fließen ebenso in erheblichem Maße mit ein, denn die Art und Höhe der Besteuerung eines Unternehmens und seiner Träger hängen weitgehend von der gewählten Rechtsform ab. Über mögliche Rechtsformen für Unternehmen und welche Auswirkungen diese auf die Besteuerung haben können, informiert der Steuerberater Heim aus Augsburg.

Individuelle Lösung

Zur Wahl der richtigen Rechtsform kann keine pauschale allgemeingültige Aussage getroffen werden. Vielmehr muss bei jeder Rechtsformwahl aufgrund von individuell unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen und Erwartungen im Einzelfall entschieden werden, welche Rechtsform die optimale darstellt. Die gewählte Rechtsform gibt zahlreiche Maßgaben für eine unternehmerische Tätigkeit vor. Sie regelt unter anderem Fragen von Haftung, Möglichkeiten der Geschäftsführung, Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie die Anforderungen an die Rechnungs- und Bilanzregelung.

Rechtsform entscheidet über die Besteuerung

Die Besteuerung der einzelnen Rechtsformen fällt sehr unterschiedlich aus. Ob aus

steuerlichen Gründen die eine oder andere Rechtsform sinnvoll ist, sollte man aus diesem Grund unbedingt mit einem Steuerberater abstimmen. Bei der Besteuerung bestehen Unterschiede zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden im Rahmen der Einkommenssteuer veranlagt. Kapitalgesellschaften dagegen fallen unter die Körperschaftssteuer. Bei der Einkommensteuer kann im Verlustfall eine sofortige Verrechnung mit positiven anderen Einkünften erfolgen. Kapitalgesellschaften können Verluste lediglich mit Gewinnen aus zurückliegenden oder zukünftigen Jahren verrechnen. Bei der Gewerbesteuer wird Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag gewährt. Im Gegensatz hierzu müssen Kapitalgesellschaften ihren Gewinn bereits ab dem ersten Euro besteuern.

Mögliche Rechtsformen für Unternehmen

Es wird grundsätzlich zwischen drei Arten der Rechtsform unterschieden:

  • Einzelpersonen
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG und GmbH & Co KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaft)

Für ausführliche Informationen zur Besteuerung von Rechtsformen steht die Steuerkanzlei Heim jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim

Ansprechpartner: Gerhard Heim

Steuerberater

Klinkerberg 9

86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0

Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info@steuerkanzlei-heim.de

Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de

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