20. 08. 2013

Wer durch die Taufe der Kirche beitritt, hat die Kirchensteuer zu entrichten. Hierbei handelt es sich um eine vom Gesetzgeber festgelegte Abgabe. Nach dem Grundgesetz haben die Kirchen das Recht, Steuern zu erheben und das tun sie auch. Dabei erhält nicht die Kirche direkt die Abgabe, sondern zunächst das zuständige Finanzamt. Das übergibt dann die Einnahmen an die Kirchen. Über die Kirchensteuer, wer sie zahlen muss und wie sie bemessen wird, informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Wer verpflichtet ist und wie sie sich berechnet

Kirchensteuerpflichtig ist in Deutschland, wer einer Kirche oder einer Glaubensgemeinschaft angehört, die die Kirchensteuer erhebt. In Deutschland sind dies vor allem die beiden großen Kirchen, die römisch-katholische und die evangelische. Mitglied dieser beiden Kirchen wird man durch den Akt der Taufe. Die Kirchensteuer zahlen grundsätzlich alle Kirchenmitglieder. Die Höhe der zu entrichtenden Kirchensteuer hängt von der Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer beziehungsweise von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Hier greift ein simples Prinzip: Geringverdiener entrichten niedrigere Kirchensteuern als Gutverdiener. Wenn Ehepartner zusammen veranlagen berechnet sich die Kirchensteuer aus der gemeinsam ermittelten Bemessungsgrundlage. Für Kinder, Studenten sowie Arbeitslose entfällt die Kirchensteuer, weil kein Einkommen zugrunde gelegt werden kann. Die Berechnung erfolgt nach den in Deutschland nicht einheitlichen Prozentsätzen zwischen 8 und 9 %.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

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