print ($title) ?>
4. 05. 2011Das deutsche Steuererrecht und seine praktische Umsetzung die Finanzbehörden sind chronisch kompliziert und für den Steuerlaien kaum zu durchschauen. Der Hamburger Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski erläutert, was es bei der Prüfung des Steuerbescheides und Einspruchsverfahren zu beachten gilt.
Leider ist es eine deutsche Realität, dass rund 40 % aller Steuerbescheide falsch sind. Hierfür gibt es verschiedene Gründe:
- Die Steuererklärung mit ihren 15 Anlagen wurde falsch ausgefüllt.
- Das Finanzamt hat eine andere Auffassung des vorliegenden Sachverhaltes.
- In der Datenerfassung wurde einiges übersehen.
- Das Finanzamt wendet die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (oberstes Steuergericht) auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums nicht an.
Fehler im Steuerbescheid sowie falsche oder fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung müssen innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheides per schriftlichem Einspruch beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ist die Monatsfrist verstrichen kann der Steuerbescheid, auch wenn er noch so falsch sein sollte, grundsätzlich nicht mehr geändert werden.
Der Einspruch sollte dem Finanzamt die Fehler im Steuerbescheid in einer ausführlichen Begründung verdeutlichen. Wird er gar nicht oder nicht ausreichend begründet, versendet das Finanzamt nach Ablauf einer gewissen Zeit eine Einspruchsentscheidung, die den Einspruch wird als unbegründet zurückweist. Eine erneute Prüfung der Steuererklärung und des Steuerbescheides durch das Finanzamt findet trotz der gesetzlichen Verpflichtung des § 367 Abs. 2 der Abgabenordnung normalerweise nicht statt.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheides sollte ein sofortiger Einspruch erfolgen. Eine nachvollziehbare Begründung ist hier Pflicht, denn erst auf sie hin wird das Finanzamt eine erneute Sachverhaltsprüfung durchführen und gegebenenfalls zu einer neuen steuerlichen Beurteilung gelangen!
Die Einschaltung eines Steuerberaters in das Einspruchsverfahren ist ausgesprochen sinnvoll. Er sollte in jedem Fall mit den anstehenden behördlichen Auseinandersetzungen vertraut sein und diese nicht scheuen, denn ohne ein gesundes Maß an Konfliktbereitschaft ist der Steuerberater nicht in der Lage, die Interessen des Steuerzahlers im Behördendickicht zu vertreten und durchzusetzen.
Ein Steuerberater verhandelt mit dem Finanzamt auf Augenhöhe und kennt sowohl die Verfahrensvorschriften als auch die Rechtsprechung der Finanzgerichte meist besser als der Verhandlungspartner vom Finanzamt. Bei schwierigen Sachverhalten, bevor es zu einer Klage bei den Finanzgerichten kommt, die zeitlich sehr langwierig sein können, kann er eine Einigung durch die sogenannte tatsächliche Verständigung erzielen.
Nach Feststellungen des Bundes der Steuerzahler, von Verbraucherverbänden und von verschiedenen Lohnsteuerhilfevereinen ergeben Einspruchsverfahren im Durchschnitt eine signifikante Steuerreduzierung zwischen 300 und 600 €.
Als langjährig erfahrener Steuerberater steht Günter Zielinski seinen Mandanten professionell und engagiert zur Seite, wenn es darum geht, ihre Interessen der Finanzverwaltung gegenüber zu vertreten. Weiterführende Informationen zur steuerlichen Interessenvertretung stellt er gerne bereit.
Pressekontakt
Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de
Teilen Sie Ihre Erfahrungen