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16. 09. 2013Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um einen Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird. Fast jeder hat schon einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen und ein Bußgeldbescheid erhalten. Während des Ermittlungsverfahrens hat man das Recht, sich nicht äußern zu müssen. Hiermit darf und sollte man warten, bis der Rechtsanwalt in Kenntnis gesetzt wird und ein entsprechend sinnvolles Vorgehen anraten kann. Über Ordnungswidrigkeiten informieren die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.
Nicht blind reagieren
Ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Eingeständnisse bei der Polizei vor Ort oder das Ausfüllen eines Anhörungsbogens der Behörde sollte, ohne anwaltlichen Rat einzuholen, unterbleiben. Das kann sich für den Betroffenen nachteilig auswirken. Vorsicht ist also geboten. Zunächst ist es clever, abzuwarten. Denn erst ein Rechtsanwalt kann das Bußgeld und die Richtigkeit abschätzen. Wer dann schon bezahlt hat, der kann nur noch schwer etwas unternehmen. Nur dann, wenn der Betroffene sich überhaupt noch nicht zu dem Vorwurf geäußert hat, besitzt ein Rechtsanwalt grundsätzlich alle Strategien zur Verteidigung innerhalb des Verfahrens. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rechtsanwalt kann unter anderem bei folgenden Ordnungswidrigkeiten tätig werden: Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, bei Rotlichtverstößen, bei Unterschreiten des Mindestabstands, bei Alkohol am Steuer und bei weiteren Bußgeld-Verfahren.
Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Ansprechpartner:
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae@dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de
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