18. 11. 2011

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist für viele Berufstätige ein Vorteil. Stellt ein Arbeitgeber einen Firmenwagen dem Mitarbeiter für private Zwecke zur Verfügung, dann gilt der private Nutzungsanteil als sogenannter geldwerter Vorteil. Es handelt sich dann um Einkommen, das versteuert werden muss. Welche Möglichkeiten der Versteuerung es gibt, erklärt die Steuerkanzlei Ulrich aus München.

Zwei Möglichkeiten der Abrechnung

Da die private Nutzung des Firmenwagens Bestandteil des Einkommens ist, muss sie versteuert werden. Dabei kann der Mitarbeiter zwischen zwei Versteuerungsvarianten wählen. Zum einen über die Pauschalregelung und zum anderen über das Führen eines Fahrtenbuches.

Pauschalregelung

Bei sehr vielen Beschäftigten, die im Beisitz von Firmenwagen sind, ist die 1 %-Methode besonders beliebt. Sie lässt sich nämlich einfach berechnen. Bei der 1 %-Regelung gilt, dass der private Nutzungsanteil pro Monat mit 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs, unabhängig vom Fahrzeugalter, zugrunde gelegt wird. Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte werden hier zusätzlich als geldwerter Vorteil in Höhe von 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer im Monat gewertet. Berechnet wird dies folgendermaßen:

Listenpreis x 0,03 % x Entfernungskilometer x 12 Monate = geldwerter Vorteil.

Fahrtenbuch

Das Führen eines Fahrtenbuches erfordert im Vergleich zur 1 %-Methode Disziplin. Beim Fahrtenbuch kann der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung schlüssig nachgewiesen und beim Finanzamt vorgelegt werden. Es gelten hier bestimmte Bedingungen zur Anerkennung des Fahrtenbuchs. Anstelle einer pauschalen Besteuerung wird hier ein individuell berechneter geldwerter Vorteil ermittelt. Dies führt häufig zu einem weitaus niedrigeren Betrag als bei der pauschalen Besteuerung.

Bei Fragen zu geldwerten Vorteilen bei Firmenwagen steht die Steuerkanzlei Ulrich aus München jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt:

Steuerkanzlei Maria Ulrich

Ansprechpartnerin: Maria Ulrich

Aidenbachstraße 108

81379 München

Tel.: 089/41134860

Fax: 089/41134829

E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de

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