14. 05. 2013

Sie zählt zu den am meisten gefürchteten Situationen im Arbeitsleben eines Berufstätigen. Der Erhalt der Kündigung. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die arbeitgeberseitige Kündigung ist für einen Arbeitnehmer von existenzieller Bedeutung. Die Zukunft ist infrage gestellt und die Sorge groß. Nach dem ersten Schock ist es wichtig, sich darum zu kümmern, dass man die Rechtslage der Kündigung in Augenschein nimmt. Möchte man sich gegen die Kündigung wehren, dann ist innerhalb einer gesetzten Frist zu reagieren. Laut Gesetz ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Reaktion notwendig. Wird diese versäumt, ist die Kündigung oftmals wirksam. Was man nach einer Kündigung noch beachten sollte, erklären die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.

Er weiß, was zu tun ist

Wer die Kündigung erhält, ist zunächst überrascht. Dennoch heißt es Ruhe bewahren. Zunächst einmal ist zu beachten, dass die Schriftform der Kündigung eingehalten werden muss, damit diese überhaupt ihre Wirkung entfalten kann. Mündliche Kündigungen sind nämlich unwirksam. Ist sie schriftlich eingegangen, dann ist sie wirksam und es muss gegen sie vorgegangen werden, sofern klar ist, dass etwas erreicht werden kann. Aufgrund der Komplexität der Materie ist es ratsam, eine rechtliche Unterstützung einzuholen. Am besten geeignet ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mit ihm lässt sich besprechen, welche Erfolg versprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten sind. Falls notwendig, wird der Fachanwalt fristgemäß eine Kündigungsschutzklage einreichen und den Mandanten vor dem Arbeitsgericht vertreten. Mit dem Fachwissen eines Rechtsanwaltes kann gegen eine ungerechtfertigte Kündigung angegangen werden und der Arbeitnehmer erhält sein ihm zustehendes Recht.

Für ausführliche Informationen zum Thema und zu sämtlichen weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter

Marktstraße 8

18528 Bergen auf Rügen

Telefon: +49 03838 / 25 71 10

Telefax: +49 03838 / 25 71 15

E-Mail: rae@dobiasch-richter.de

Homepage: www.dobiasch-richter.de

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