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20. 11. 2012Das lange angekündigte elektronische Lohnsteuerverfahren, um Bürokratie abzubauen, (ELStAM) tritt 2013 in Kraft. Das bedeutet, dass künftig sämtliche Daten für die Berechnung der Lohnsteuer, die bislang auf der Lohnsteuerkarte in Papierform eingetragen waren, elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden den Arbeitgebern in einer Datenbank für den monatlichen Abzug der Lohnsteuer bereitgestellt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie können steuerrelevante Daten ihrer Angestellten - wie Lohnsteuerklasse, Freibeträge oder den Familienstand - über die Internetseite abrufen. Arbeitnehmer sollten nun ihre Daten vor der Einführung 2013 überprüfen. Die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München erklärt wie.
ELStAM einsehen und bei Bedarf korrigieren
Früher musste man seinem Arbeitgeber jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte übergeben. Anhand dieser konnte der Arbeitgeber erkennen, welche Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal) er bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen muss. Diese Abzugsmerkmale, die jetzt elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) heißen, sind inzwischen in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Arbeitnehmer, Arbeitgeber wie auch die Finanzverwaltung, können diese Daten für 2013 ab sofort elektronisch abrufen. Bei Änderungen muss keine Vorlage der Lohnsteuerkarte mehr erfolgen. Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten noch vor Ende des Jahres 2012 im Elster-online-Portal überprüfen. Unter der Rubrik Arbeitnehmer können die Daten, nach einer Authentifizierung eingesehen werden. Hierzu benötigt man zudem die Steueridentifikationsnummer. Sollten notwendige Korrekturen erforderlich sein, muss man sich an das zuständige Finanzamt (i.d.R. das Finanzamt am Wohnsitz) wenden.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
Aidenbachstraße 108
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E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de
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