13. 12. 2012

Das kommende Jahr bringt auch steuerlich Neuerungen mit sich. Denn dann ist es so weit und die elektronische Lohnsteuerkarte löst die bisherige auf dem Papier ab. Damit soll unter anderem Bürokratie abgeschafft werden. Allerdings müssen Arbeitgeber nicht unbedingt zum 1. Januar 2013 mit dem Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beginnen. Die Finanzverwaltung gewährt ihnen eine Kulanzfrist bis zum 31.12.2013. Während dieser kann jeder Arbeitgeber flexibel entscheiden, wann er das bisherige Papierverfahren (Lohnsteuerkarte) auf das elektronische Verfahren umstellt. Der späteste Einstieg ist der Zeitpunkt der Dezemberabrechnung 2013. Für Arbeitnehmer bedeutet diese Umstellung auch eine Änderung: Sie müssen Freibeträge für 2013 beantragen. Hierüber informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Keine automatisierte Übertragung

Für Arbeitnehmer bedeutet die ELStAM-Umstellung: Solange der Arbeitgeber noch nicht mit dem ELStAM-Verfahren startet, ist die Papierlohnsteuerkarte für 2010 bzw. eine Ersatzbescheinigung aus 2011 oder 2012 weiterhin gültig. Unter dem Namen ELStAM (für Elektronische LohnSteuerAbzugs-Merkmale) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Im Rahmen dieser Umstellung gelten die im Jahr 2012 berücksichtigten Freibeträge nicht automatisch weiter. Das heißt: Arbeitnehmer müssen entsprechend für das Jahr 2013 einen neuen Antrag stellen. Dieser kann bis zum 30.11.2013 beim jeweils zuständigen Finanzamt erfolgen. Die dafür notwendigen Vordrucke sind im Internet unter www.formulare-bfinv.de erhältlich.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

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