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27. 12. 2011Für eine Vereinfachung der Steuerabgaben sollte die elektronische Lohnsteuerkarte sorgen. Dies wird nun auf sich warten lassen, denn der ursprünglich zum 1. Januar 2012 geplante bundesweite Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich. Bei dem deutschlandweiten Vorhaben traten technische Probleme auf. Was sich durch die Verzögerungen ergibt, erklärt der Steuerberater Körnig aus Mannheim.
ELStAM voraussichtlich erst 2013
Durch die Verzögerungen können die Arbeitgeber in allen Bundesländern noch nicht zum Jahreswechsel die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) elektronisch abrufen. Diese bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte aus Papier vermerkten Daten wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit sollen mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte künftig elektronisch vom Arbeitgeber bei den Finanzämtern abrufbar sein. Nach dem Auftreten der technischen Probleme ist dies nun noch nicht möglich. Deshalb gilt die Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin. Fehlt eine Lohnsteuerkarte oder ist sie bereits entsorgt worden, stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. An diesen Regelungen wird sich auch zum Jahresanfang 2012 nichts ändern. Auf jeden Fall darf der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bis zum ELStAM-Start nicht vernichten. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der bisherige Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise eine für 2011 ausgestellte Ersatzbescheinigung zur Vorlage beim neuen Arbeitgeber aushändigen. Wann das neue Verfahren tatsächlich erstmalig für den Lohnsteuerabzug eingesetzt wird, steht noch nicht fest. Laut Bindeministerium für Finanzen könnte der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens zum 1. Januar 2013 erfolgen.
Für ausführliche Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte steht der Steuerberater Körnig jederzeit zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd@t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de
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