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21. 10. 2011Der Bundesfinanzhof entschied vor Kurzem, dass bei einem beruflich bedingten Umzug die Zahlung einer doppelten Miete unbegrenzt abzugsfähig ist. Steuerberaterin Maria Ulrich aus München informiert über die Möglichkeiten, die sich aus diesem Urteilsspruch ergeben.
Doppelte Mietzahlungen
Wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen den Wohnsitz wechselt, zum Beispiel um hohe Pendelzeiten zu vermeiden, kann dieser die Zahlungen der Mieten für zwei Wohnungen unbegrenzt absetzen. Durch den Entscheid des Bundesfinanzhofes ist es Berufstätigen nun möglich die Mietkosten, die durch den Umzug von der Ursprungswohnung in die Zielwohnung entstehen, als Werbungskosten geltend zu machen.
Diese Regelung unterliegt allerdings einer Beschränkung. Es können nur Mietzahlungen geltend gemacht werden, die in der neuen Familienwohnung bis zum Umzugstag entstanden sind. Ebenso gilt eine zeitliche Regelung für die alte Wohnung. Hier können Mietzahlungen bis zum Tag des Umzuges geltend gemacht werden. Dies ist jedoch maximal für die Zeit geltend, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der ehemaligen Wohnung verstreicht.
Ursprung des Urteils
Zugrunde liegt ein Fall, in dem der Kläger den Arbeitsplatz in eine andere Stadt wechselte und seine Ehefrau und das gemeinsame Kind erst einige Monate später nachgezogen sind. In diesem Fall lag eine doppelte Mietzahlung vor, welche der Kläger in der Steuererklärung vollständig geltend machte. Das Finanzamt hingegen hat die Werbungskosten für die geleisteten Zahlungen lediglich mit einem Anteil von 60 Quadratmetern Wohnfläche berücksichtigt.
Vom Standpunkt des Bundesfinanzhofes aus dürfen anfallende Kosten ausschließlich in zeitlicher Form beschränkt werden, wenn es sich bei dem Umzug um einen berufsbedingten Umzug handelt. Nicht zulässig sind hingegen anteilsmäßige Anerkennungen auf Basis einer Quadratmeterzahl.
Für nähere Informationen zu diesem Urteilsspruch steht Ihnen Steuerberaterin Maria Ulrich aus München gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
Aidenbachstraße 108
81379 München
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Fax: 089/41134829
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