4. 11. 2010

Das deutsche Steuerrecht befindet sich durch das Handeln von Gesetzgeber und Rechtsprechung in einem permanenten Wandlungsprozess. Die Steuerexperten der Essener Kanzlei Forschner berichten über aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen mit Einfluss auf den Steuerzahler.

Bundesverfassungsgericht zur Ungleichbehandlung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht befasste sich am 17.08.2010 mit der unterschiedlichen Behandlung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft im Rahmen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).

Bis zum Erbschaftsteuerreformgesetz des Jahres 2008 unterlagen eingetragene Lebenspartner nach der Fassung des ErbStG von 2001 einer erheblich höheren Erbschaftsteuer als Ehegatten. Die neuen Bestimmungen des Jahres 2008 beseitigen die Differenzen zwischen den persönlichen Freibeträgen und Versorgungsfreibeträgen dieser Personenkreise. Jedoch unterlagen eingetragene Lebenspartner im Gegensatz zu Ehepartnern auch weiterhin der steuerlichen Einstufung entfernter Verwandter und Fremder durch das ErbStG. Infolgedessen kamen für sie im Erbfall die höchsten Steuersätze zur Anwendung.

Diese ungleiche Einstufung soll nach dem Willen der Bundesregierung durch das Jahressteuergesetz 2010 endgültig beseitigt und somit die vollständige Gleichstellung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe im Rahmen des ErbStG erreicht werden.

Das Bundesverfassungsgericht befand, dass die Schlechterstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Steuersatz und den relevanten Freibeträgen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt und somit verfassungswidrig ist. Betroffene Steuerzahler können von der Pflicht des Gesetzgebers, bis zum 31.12.2010 eine rückwirkende Neuregelung auch für Altfälle in Kraft zu setzen, profitieren.

Bundesverfassungsgericht zu rückwirkenden Änderungen des Steuerrechts

Für den Steuerzahler können auch Steueränderungen, die bereits vor mehr als elf Jahren in Kraft getreten sind, noch überraschende Auswirkungen entfalten, sofern die höchstrichterliche Rechtsprechung tätig wird.

Ein solcher Fall ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das am 31. März 1999 in Kraft trat. Die höchste Rechtsprechungsinstanz in Deutschland entschied am 07.07.2010 über dieses, von den meisten Steuerzahlern kaum mehr beachtete, Gesetz.

Das fragliche Steuerentlastungsgesetz änderte zum Zeitpunkt Inkrafttretens eine Reihe von Steuergesetzen rückwirkend. Insbesondere betraf dies die Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene Einnahmen, die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstückveräußerungen und die Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung der Privatveräußerung von Kapitalanteilen.

In seinem aktuellen Urteil gelangte das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass die damaligen, rückwirkenden Änderungen der Steuergesetzgebung teilweise verfassungswidrig sind, da sie gegen den grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen.

Für den Steuerpflichtigen ist relevant, dass nicht etwa die gesamte rechtliche Regelung als verfassungswidrig beurteilt wurde, sondern ausschließlich deren zeitlich rückwirkende Ausgestaltung. Steuerzahler, die von der verfassungswidrigen Rückwirkung betroffen wurden, sollten sich in jedem Fall von einem Steuerexperten über das für sie optimale Vorgehen beraten lassen.

Die dargestellten Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zeigen, dass sich das Steuerrecht in einem andauernden Spannungsfeld zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung befindet. Die professionelle Beratung eines erfahrenen Steuerberaters ermöglicht dem Steuerpflichtigen, diese Dynamik für die bestmögliche Umsetzung seiner Interessen zu nutzen.

Mandanten des Essener Steuerberaters Michael Forschner profitieren seit vielen Jahren von seiner praktischen Erfahrung und Kenntnis aktuellster Steuerrechtsregelungen. Gerne beantwortet er ihre Fragen zu allen steuerlichen Belangen.

Pressekontakt

Kanzlei Forschner

Ansprechpartner: Michael Forschner

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