23. 10. 2012

Die Gründe für einen Wechsel der Lohnsteuerklasse können vielfältig sein. Bei einer Eheschließung oder einer Scheidung, bei einer Veränderung der beruflichen und sich dadurch variierende finanzielle Situation oder bei Lohnersatzleistungen. Ein Steuerklassenwechsel kann erhebliche Vorteile mit sich bringen, allerdings sollte dieser Schritt gut überlegt sein und einiges ist hierbei zu beachten. Über den Wechsel der Lohnsteuerklasse informiert die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München.

Seit 2011 – Finanzämter zuständig für Steuerklassenänderung

Die Steuerklasse zu wechseln funktioniert problemlos und ist einmal jährlich möglich. Hierbei muss aber beachtet werden, dass der späteste Zeitpunkt das Ende des Steuerjahres ist. Der 30. November eines jeden Jahres gilt als Stichtag. Ausnahmen gibt es auch hier. Beispielsweise dann, wenn ein Ehepartner im Laufe des Kalenderjahres verstirbt. Dann kann der Wechsel auch ein zweites Mal innerhalb des Jahres beantragt werden. Die Antragstellung musste bisher bei der Gemeindeverwaltung beziehungsweise dem Bürgerbüro erfolgen und nicht beim Finanzamt. Ab dem Jahr 2013 werden die Informationen auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte elektronisch bereitgestellt. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt von der Finanzverwaltung. Hierdurch ändert sich auch der Zuständigkeitsbereich für die Änderung der Steuerklasse. Ab dem Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel und Eintragung von Kinderfreibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Für Steuerklassenänderungen sind ab 2011 also ausschließlich die Finanzämter zuständig.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Maria Ulrich

Ansprechpartnerin: Maria Ulrich

Aidenbachstraße 108

81379 München

Tel.: 089/41134860

Fax: 089/41134829

E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de

Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de

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