9. 01. 2012

Viel Zeit geht Tag für Tag in den Praxen für Papierkram verloren. Anfragen von Krankenkassen und die Ausstellung von Patientenquittungen für die Praxisgebühren sind nur einige Dokumentationen, die geführt werden müssen. Das alles raubt wertvolle Arbeitszeit. Zeit, die besser in eine erfolgreiche Behandlung der Patienten investiert werden könnte. Ab 2012 sorgt die papierlose Abrechnung bei vertragszahnärztlichen Leistungen für ein wenig Erleichterung. Über die Änderung informiert die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.

Papierlose Abrechnung für sämtliche Leistungen

Ab 1. Januar 2012 müssen alle Zahnarztpraxen vertragszahnärztliche Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KZV) in papierloser Form, also elektronisch abrechnen. Dies betrifft die zahnärztliche Honorarrechnung als auch die Leistungen und Materialien des Dentallabors. Die Einführung der papierlosen Abrechnung ist durch das Sozialgesetzbuch vorgeschrieben. Die kassenärztliche Bundesvereinigung unternimmt alles Notwendige und Mögliche, um die rechtzeitige Umstellung für die Praxen reibungslos zu gestalten.

Übermittlung der Daten

Papierlos bedeutet nicht, dass die Daten ausschließlich online versandt werden. Die Abrechnungen können beispielsweise auf einem Datenträger wie einem USB‐Stick oder einer CD eingereicht werden. Einige kassenärztliche Vereinigungen bieten jedoch an, die Abrechnungen online zu übermitteln. Das heißt, dass die Abrechnungsdateien auf der Homepage der KZV hochgeladen werden können. Wenn man sich für die Online-Übermittlung der Abrechnungsdaten interessiert, steht die KZV mit Informationen zur Verfügung. In Ausnahmefällen wird es eine Übergangsregelung geben, die weiterhin eine Papierabrechnung zulässt. Bei der zuständigen KZV sind hierzu nähere Informationen zu erhalten.

Für ausführliche Informationen zur papierlosen Abrechnung steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberaterin Ute Marseille

Josef-Baumann-Str. 21

44805 Bochum

Telefon: 0234 - 96431 31

Telefax: 0234 - 96431 91

Email: info@steuerkanzlei-marseille.de

Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de

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