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30. 01. 2012Eine professionelle Buchhaltung ist für jedes Unternehmen verpflichtend. Eine sorgfältige Pflege der Bücher gewährleistet den ständigen Überblick über den Finanzhaushalt des eigenen Unternehmens und ist deshalb unerlässlich. Wie sämtliche Transaktionen in der Buchhaltung festzuhalten sind, richtet sich nach der Unternehmensgröße. Mit zunehmender Unternehmensgröße steigen gleichzeitig die Anforderungen an die Buchhaltung. Das Gesetz unterscheidet hierfür nach Unternehmensformen. Bei Kleinunternehmern ist die einfache Buchführung vorgesehen. Diese ist dabei allerdings nur für Unternehmen zulässig, die nicht buchführungspflichtig sind. Über die Buchhaltungsführung für Kleinunternehmen informiert der Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer und Freiberufler, die sich für die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung entscheiden, können eine vereinfachte Buchhaltung führen. Dies betrifft Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind. Hierzu gehören Freiberufler und Nicht-Kaufleute mit einfach strukturierten Geschäftsprozessen sowie überschaubaren und transparenten Geschäftsbeziehungen. Außerdem gilt die Kleinunternehmerregelung nur dann, wenn es nicht im Handelsregister eingetragen ist und den Jahresumsatz von 500.000 Euro beziehungsweise einen Gewinn von 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr nicht überschreitet.
Vereinfachte Buchführung für ein kleines Unternehmen
Folgende Konteneinteilung kann vorgenommen werden
- Diese Form der einfachen Buchführung sieht mindestens ein Journal (Tagebuch) vor, in dem der Unternehmer sämtliche Betriebseinnahmen und Ausgaben mit Angabe der Art der Einnahmen/Ausgaben einträgt.
- Einnahmen aus Warenverkäufen, Honorare, Provisionen usw. müssen festgehalten werden.
- Ausgaben wie Wareneinkäufe, Personalkosten, Büro- und Verwaltungskosten usw. werden müssen dokumentiert werden.
- Ausgaben
Die einfache Buchführung wird durch eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausgewertet. Das bedeutet, dass die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben,
so handelt es sich hierbei um einen Unternehmensgewinn.
Für ausführliche Informationen zur einfachen Buchführung steht der Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Buchhaltungsservice Kaniber
Ansprechpartnerin: Michaela Kaniber
Münchener Str. 14
82110 Germering
Telefon: 089 855063
Mobil: 0170 9228574
Fax: 089 855064
E-Mail: m.kaniber@t-online.de
Homepage: www.buchhaltungsservice-kaniber.de
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