Die Steuererklärung für steuerbefreite Vereine

In regelmäßigem Drei-Jahres-Turnus prüfen Finanzämter, ob Vereine mit einer gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Ausrichtung die Voraussetzung für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllen. Dazu dient die Steuererklärung in Verbindung mit Kopien des Kassenbuchs und der Vorlage eines Tätigkeits- und Geschäftsreports. Im Einzelnen betrifft die Deklarationspflicht: Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen und Kindergärten, Naturschutzvereine, Kulturvereine und weitere. Im Zuge der elektronischen Steuererklärung werden Formulare nicht mehr an Vereine versandt; über die Webadresse www.formulare-bfinv.de werden sämtliche Formulare bereitgestellt.
Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über das Thema Steuererklärung für Vereine.

Betriebsprüfungen bei Vereinen

Der Prüfungsschwerpunkt für die Drei-Jahres-Prüfung liegt erfahrungsgemäß im letzten Jahr. Bereits das jährliche Vereinsfest oder eine andere Veranstaltung, bei der Speisen verkauft werden, führt zu einer Steuerpflicht. Falls, trotz der Gemeinnützigkeit Steuern für wirtschaftliche Betätigungen anfallen, wird der Verein zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Einer Betriebsprüfungspflicht unterliegen Vereine aller Größenklassen. Bei einer Außenprüfung wird die Steuererklärung des Vereins auf Richtigkeit hin überprüft. Den Vereinsvorstand trifft bei der Betriebsprüfung eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er haftet für grob fahrlässige und vorsätzlich falsche Erklärungen. Neben der Klärung der Frage, ob die Verwendung der Mittel auch satzungsgemäß erfolgte, wird die korrekte Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben geprüft. Zahlungen an die Vereinsvorstände werden auf die angemessene Höhe hin überprüft. Der wirtschaftliche Betrieb der gemeinnützigen Vereine wird von den Prüfern exakt kontrolliert. Dazu sollte der Vereinsvorstand sich über seine Pflichten im Klaren sein und seinen ehrenamtlichen Aufgaben nachkommen. Denn: Es gilt, unangenehme Überraschungen bei einer Betriebsprüfung des Vereins zu vermeiden.

Für weitere Informationen und offene Fragen zur Steuererklärung und Betriebsprüfung für Vereine steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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