Das Arbeitgeberdarlehn im Einklang mit dem Steuerrecht

Die Vergabe eines Arbeitgeberdarlehns an einen langjährigen Mitarbeiter ist im Betriebsalltag üblich. Wichtig ist es, dabei einige steuerliche Regeln einzuhalten: damit bei der Finanzbehörde nicht der Verdacht auf eine Sonderzahlung an den Arbeitnehmer am Fiskus vorbei entsteht. Reisekostenvorschüsse, Vorschüsse als Auslagenersatz, Abschlagszahlungen und Lohnvorschüsse, wenn es sich um abweichende Zahltermine handelt, zählen nicht zu den Arbeitgeberdarlehn. In der Regel werden Arbeitgeberdarlehn in Schriftform mit Nennung der Tilgungstermine, Laufzeit, Höhe und Zinsen ausgefertigt. Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, fällt die sofortige Rückzahlung des Darlehns mit Zinsen an. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über das Thema Arbeitgeberdarlehn im Betriebsalltag.

Der Zins beim Arbeitgeberdarlehn

Ein Zinsvorteil bleibt dann stets steuerfrei, wenn die Restschuld des Arbeitgeberdarlehens zum Ende des Lohnzahlungszeitraums nicht mehr als 2.600 Euro beträgt. Hier liegt aktuell die Freigrenze des Bundesfinanzministeriums. Zinsvorteile, die der Arbeitnehmer durch Arbeitgeberdarlehen in Anspruch nimmt, gelten als Sachbezüge. Sie müssen versteuert werden, wenn die Summe der Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums über 2.600 € liegt. Hat der Arbeitgeber den Zinsvorteil nach dem marktüblichen Wert am Ort bewertet, kann der Arbeitnehmer die Zinsvorteile im Rahmen seiner Steuererklärung mit dem günstigsten Preis am Markt bewerten und der Finanzbehörde nachweisen. Die Endsumme und die Berechnung der Zinsvorteile werden vom Arbeitgeber dokumentiert und archiviert. Bei der regelmäßigen Überprüfung wird eine Überschreitung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge berücksichtigt. Im Zuge der Kleinbetragsregelung, die die Bagatellvorteile aus Sachbezügen regelt, unterliegen Sachbezüge nicht der Lohnsteuer, wenn der geldwerte Vorteil unter 44 Euro liegt.

Für weitere Informationen und offene Fragen zum korrekten Arbeitgeberdarlehn steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.

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